Anweisungen für den Betrieb, den Auf- und Abbau
Betrieb:
- Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem (geradem/sauberen) Untergrund gestattet.
- Der Untergrund muss frei von Steinen, Ästen oder anderen spitzen / scharfen Gegenständen sein.
- Die Hüpfburgen sind mit Erdnägeln zu verankern.
- Erst nach vollständigem Aufblasen der Hüpfburg ist diese einsatzbereit.
- Bei einsetzenden Regen ist der Spielbetrieb einzustellen (Rutschgefahr).
- Bei Wind ist die Springburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
- Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen.
Aufbau:
- Unterlegplane/Gewebeplane/Malervlies auslegen und fixieren.
- Springburg mit den Kunststoffnägeln verankern.
- Gebläse mit Bodenankern fixieren.
- Gebläse mit der Hüpfburg an der Zuleitung verbinden; ggf. andere Öffnungen verschließen.
- Darauf achten, dass sich alle Teile frei entfalten können.
- Gebläse einschalten und während der Benutzung eingeschaltet lassen.
- Bei Nutzung über mehrere Tage, ist für eine sichere und trockene Lagerung zu sorgen.
- Während der Nutzung ist das Gebläse vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.
Abbau:
- Gebläse ausschalten und abkühlen lassen.
- Lange und ggf. kurze Zuleitung öffnen.
- Bodennägel entfernen.
- Springburg ordentlich zusammenlegen.
- Bei groben Verunreinigungen Vermieter kontaktieren (keine Verwendung von Scheuermitteln).
- Springburg nur trocken und sauber verpacken (Schimmelgefahr).
Sicherheitsregeln:
- Für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln ist der Mieter verantwortlich:
- Ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen ist zu gewährleisten.
- Der Hinweis “Sicherheitsregeln” der jeweiligen Hüpfburg ist zu beachten
- Die Schuhe sind vor Benutzung der Hüpfburg auszuziehen.
- Die Mitnahme von Essen, Getränken sowie Gegenständen aller Art in den Spielbereich ist verboten.
- Die Benutzerzahl und das zulässige Gewicht ist zu beachten - Überlastungen sind zu vermeiden.
- Das Klettern/Springen an nicht dafür vorgesehen Bereichen (speziell Begrenzungswänden) ist nicht gestattet.
- Kinder dürfen das Gebläse nicht bedienen und müssen Abstand dazu halten.
Rechtliches:
- Haftung in jeglicher Form geht für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über.
- Der Verleiher und Eigentümer ist demnach von allen Ansprüchen (auch deren Dritter) befreit.
- Die Weitergabe bzw. der Weiterverleih ist ohne Rücksprache mit dem Vermieter nicht gestattet.
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